Soziale Sicherung für Pflegende

16. Mai 2019

Die Pflegeversicherung gibt den pflegenden Personen Unfallversicherungsschutz, zahlt Rentenversicherungsbeiträge und unterstützt die berufliche Wiedereingliederung nach der Pflege.Damit Sie von der Pflegeversicherung als Pflegeperson anerkannt werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Leistungen der sozialen Sicherung

Die  Pflegeversicherung  gibt den pflegenden  Personen  Unfallversicherungsschutz, zahlt Rentenversicherungsbeiträge und unterstützt die berufliche Wiedereingliederung nach der Pflege.Damit Sie von der Pflegeversicherung als Pflegeperson anerkannt werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

•  Sie pflegen eine oder mehrere Personen mit mindestens Pflegegrad 2.

•  Sie pflegen in der häuslichen Umgebung.

•  Sie führen die Pflege nicht erwerbsmäßig durch.

•  Sie pflegen ab zehn Stunden an mindestens zwei Tagen wöchentlich.

•  Sie dürfen maximal 30 Stunden in der Woche zusätzlich erwerbstätig sein .


Rentenversicherung

Die Pflegeversicherung wird aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs künftig für einen deutlich größeren Personenkreis Rentenbeiträge entrichten. Dabei kommt es darauf an, in wel- chem Umfang die Pflege erbracht wird und in welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige einge- stuft ist. Im Ergebnis werden mehr pflegende Angehörige einen Anspruch auf Rentenversich erungsbeiträge erhalten als bisher. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird bei den Regelungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen im Bereich der Arbeitslosen- und der Unfallversicherung berücksichtigt; der Schutz im Bereich der Arbeitslosenversicherung wird gleichzeitig deutlich erweitert. Dabei wird auch hier, wie in der Rentenversicherung, Schutz für Pflegepersonen gewährt, die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 pflegen. .

Unfallversicherung .

Wenn Sie bei der Ausübung der Pflegetätigkeit zu Schaden kommen, zahlt die Unfall-versicherung. Hierunter fallen Arbeitsunfälle (wenn Sie sich bei der unmittelbaren Versorgung der pflegebedürftigen Person verletzen), Wegeunfälle (wenn Sie sich beim Einkauf für die pflegebedürftige Person verletzen) und Berufskrankheiten (z.B. Infektions- oder Hautkrankheiten, die durch die pflegebedürftige Person verursacht wurden).

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