Pflegegeld wird gezahl wenn:

05. Feb 2019

Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen.

Pflegeleistungen

Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Pflegebedürftige, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, erhalten Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistungen sowie häusliche Betreuung. Sie wird durch professionelle ambulante Pflegedienste erbracht, die Vertragspartner der Pflegekassen sind.

Pflegegrad                Pflegegeld     Pflegesachleistung  je Monat

Pflegegrad 1                 Anspruch auf              125 €

                                     Beratungsgespräch halbjährig                   

Pflegegrad 2                      316 €                  689 €

Pflegegrad 3                      545 €                1298 €

Pflegegrad 4                      728 €                1612 €

Pflegegrad 5                      901 €                1995 €

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