12. Feb 2019
Falls die häusliche Pflege eines Pflegebedürftigen nicht in ausreichendem Umfang im häuslichen Bereich sichergestellt werden kann, besteht ein zeitlich nicht begrenzter Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege.
Falls die häusliche Pflege eines Pflegebedürftigen nicht in ausreichendem Umfang im häuslichen Bereich sichergestellt werden kann, besteht ein zeitlich nicht begrenzter Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege. Voraussetzung ist aber, dass die Einrichtung ein Vertragspartner der Pflegekasse ist. Hier werden Aufwendungen monatlich pauschal gezahlt bis zu: Pflegegrad 2 689 €
Pflegegrad 3 1298 €
Pflegegrad 4 1612 €
Pflegegrad 5 1995 €
Die Leistungen der Tagespflege und der Nachtpflege werden nicht auf das Pflegegeld oder die Sachleistung angerechnet.