13. Jan 2022
Sind private Pflegepersonen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege ab Pflegegrad 2. Eine Ersatzpflege bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr mit Leistungen bis zu 1.612 € ist möglich. . Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (887 €) zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden.
Machen private Pflegepersonen Urlaub oder sind durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege ab Pflegegrad 2. Eine Ersatzpflege bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr (Mindestpflegezeit von 6 Monaten muss erreicht sein) mit Leistungen bis zu 1.612 € ist möglich. .
Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (887 €) zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Verhinderungspflege kann bei Bedarf auch stundenweise beantragt werden, wenn die Ersatzpflege weniger als 8 Stunden pro Tag beträgt. In diesem Fall erfolgt keine Begrenzung auf 6 Wochen, sondern nur auf den Höchstbetrag. Das Pflegegeld steht so in voller Höhe zu.