Ab wann gilt man als pflegebedürftig

29. Jan 2019

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegestärkungsgesetzes sind Personen, die körperliche und/oder geistige Einschränkungen haben. Zur Beurteilung der Schwere dieser Situation wurden fünf Pflegegrade eingeführt.

Wann ist man pflegebedürftig?

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegestärkungsgesetzes sind Personen, die körperliche und/oder geistige Einschränkungen haben. Zur Beurteilung der Schwere dieser Situation wurden fünf Pflegegrade eingeführt. 

Es geht um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig oder nur unselbstständig ausgeübt werden können. Zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wurden sechs Module geschaffen, die jedoch prozentual unterschiedlich gewichtet werden.

1.  Mobilität      (Selbstständigkeit bei der Fortbewegung      und bei Lageveränderungen des Körpers) .

2.  Kognitive und kommunikative      Fähigkeiten      (z. B. örtliche u. zeitliche Orientierung,      Erkennen von Personen etc.) .

3.  Verhaltensweisen und psychische           Problemlagen      (z. B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes      und autoaggressives Verhalten) .

4.  Selbstversorgung      (z. B. Körperpflege, Ernährung etc. ->      hierunter wurde bisher die      "Grundpflege" verstanden) .

5.  Umgang mit krankheits- oder      therapiebedingten Anforderungen      und Belastungen      (z. B. Medikation, Wundversorgung,      Arztbesuche, Therapieeinhaltung) .

6.  Gestaltung des Alltagslebens      und sozialer Kontakte      (z. B. Gestaltung des Tagesablaufs      und Anpassung an Veränderungen,      Kontaktpflege)

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