Pflegegeld und Pflegesachleistungen ab 01.07.2021

14. Jan 2021

Die neuen Sätze für Pflegegeld und Pflegesachleistung sind noch nicht vom Bundesrat bestätigt. Doch durch die Angabe von 5 % Erhöhung ergeben sich die nachfolgenden Sätze ab. 01.07.2021.

Pflegeleistungen

Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Pflegebedürftige, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, erhalten Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistungen sowie häusliche Betreuung. Sie wird durch professionelle ambulante Pflegedienste erbracht, die Vertragspartner der Pflegekassen sind.

 

Pflegegrad                        Pflegegeld              Pflegesachleistung  je Monat

Pflegegrad 1                      (nur Anspruch auf Beratungsgespräch halbjährlich)

                                               125 €  für Betreuungs- und Entlastungsleistungen                  

Pflegegrad 2                      332 € ab 01.07.21       723 € ab 01.07.21

Pflegegrad 3                      572 €                             1363 €

Pflegegrad 4                      764 €                            1693 €

Pflegegrad 5                      946 €                            2095 €

Von der Verabschiedung durch den Bundesrat ist auszugehen. Eventuelle geringfügige Änderungen der neuen Sätze ist möglich.

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